Holiday Protect
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Europ Assistance
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Europ Assistance hat das Prinzip der Assistance im Jahr 1963 erfunden und bis heute entscheidend geprägt. Nach wie vor ist das Unternehmen rund um den Globus ein Vorreiter für innovative und kundengerechte Assistance.


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Kundeninformation

Kundeninformationen

Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen eine Überblick zum Holiday Protect Reiseschutz für Privatpersonen geben. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind Ihr Antrag, Ihr Versicherungsschein; die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise der Europ Assistance Versicherungs- AG mit Holiday Protect (EA VB HP 2009) und die gesetzlichen Vorschriften.

 
1. Was bieten wir Ihnen?
Mit dem Abschluss des Holiday Protect Reiseschutz für Privatpersonen treffen Sie eine gute Entscheidung. Wir bieten Ihnen einen individuellen Reiseschutz mit 24-Stunden Notrufservice.
 
2. Welche Bausteine sind versichert?
Die Versicherung umfasst in Abhängigkeit von dem gewählten Versicherungspaket die folgenden Komponenten:
– Auslandsreisekranken-Schutz
– Reiserücktritt/-abbruch-Schutz
– Personen-Schutz (Beistandsleistungen)
– Reisegepäck-Schutz
 
3. Welche Leistungen sind versichert?
Der Holiday Protect Reiseschutz für Privatpersonen kombiniert die Organisation von Hilfeleistungen mit Kostenübernahme in bestimmten Fällen. Die einzelnen Komponenten beinhalten folgende Leistungen:
 
      Auslandsreisekranken-Schutz
Wir organisieren bei Krankheit oder Unfall im Ausland unmittelbare Hilfe und übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlung sowie ärztlich verordnete Medikamente und Hilfsmittel einschließlich schmerzstillender Zahnbehandlungen und Füllungen in einfacher Ausführung. Weiterhin organisieren und bezahlen wir den medizinisch notwendigen Transport ins nächstgelegene
Krankenhaus und einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
      Reiserücktritt/-abbruch-Schutz
Wir übernehmen die Stornokosten bis zur vereinbarten Summe, die Ihnen wegen Nichtantritt einer Reise aus einem versicherten Grund gegenüber dem Reiseunternehmen entstehen oder wir ersetzen die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten und nicht genutzten Urlaubstage. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Krankheit, schwerer Unfall, Tod einer versicherten Person oder nächster Angehöriger.
       Personen-Schutz (Beistandsleistungen)
Sollten Sie auf einer Reise in eine Notfallsituation gelangen, helfen wir Ihnen durch Organisation von personenbezogenen Leistungen wie zum Beispiel Kinderrückholung, Reiseabbruch, Krankenbesuch, Entführungsassistance. Innerhalb der vereinbarten Höchstbeträge übernehmen wir für alle Leistungen die Kosten.
       Reisegepäck-Schutz
Mit dem Reisegepäck-Schutz können Sie sich gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung Ihres Reisegepäcks absichern. Wir leisten auch, wenn Ihr Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung usw. abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird. Die Leistungen gelten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
 
Der genaue Leistungsumfang Ihres individuellen Reiseschutzes richtet sich nach dem gewählten Versicherungspaket. Eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Leistungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse, entnehmen Sie bitte den EA VB HP 2009. Der Leistungsumfang ist dort jeweils in § 2 der Komponente betreffenden Abschnittes in Teil 2 der EA VB HP 2009 näher definiert. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des vereinbaren Räumlichen Geltungsbereichs. Beachten Sie bitte, dass bestimmte Personen nicht oder nur zu besonderen Bedingungen versichert sind. Die Mitversicherung im Rahmen des Familienschutzes beschränkt sich auf die im Versicherungsschein genannten mitversicherten Personen.
 
4. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie diesen zahlen?
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gewählten Versicherungspaket und der gewählten Laufzeit. Die Prämie für den von Ihnen konkret gewählten Schutz entnehmen Sie bitte der Tarifübersicht der Holiday Protect. Dort sind die Prämien jeweils für jedes einzelne Versicherungspaket gesondert ausgewiesen. Die Beiträge sind bei den Versicherungen für einmalige Reisen einmalige Gesamt-beiträge und bei der Jahresversicherung Jahresbeiträge für das Versicherungsjahr. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann es sein, dass Sie bis zur Zahlung keinen Versicherungsschutz genießen. Insbesondere kann der Zahlungsverzug auch dazu führen, dass eine gewährte vorläufige Deckung, gegebenenfalls auch rückwirkend, entfällt. Darüber hinaus können wir gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten. Beim Jahresvertrag sind die Jahresbeiträge für das zweite und die weiteren Versicherungsjahre jeweils am ersten Tag des neuen Versicherungsjahres zu zahlen. Bei Zahlungs-verzug können Sie wiederum den Versicherungsschutz verlieren und wir sind gegebenenfalls berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
 
5. Was ist nicht versichert?
5. Was ist nicht versichert?
Der Holiday Protect Reiseschutz für Privatpersonen soll Schutzlücken anderer Absicherungen abdecken. Demgemäß werden die Leistungen nur erbracht, wenn nicht bereits aus einem anderen Versicherungsvertrag entsprechende Leistungen beansprucht werden können (Subsidiarität). Darüber hinaus besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit vorsätzlichem Handeln und mit bestimmten Gemeingefahren wie Krieg, hoheitlichen Maßnahmen, Gefahren der Kernenergie, Pandemie usw.. Weiterhin bestehen für die einzelnen Komponenten spezielle Ausschlüsse, die jeweils in §§ 1.3, 1.4 und 1.5 sowie § 2 in dem der Komponente betreffenden Abschnitt des Teils 2 der EA VB HP 2009 dargestellt sind. Es handelt sich dabei insbesondere um Ausschlüsse für Risiken:
– die nicht reisetypisch sind (z.B. Schäden, die innerhalb von 50 km Luftlinie von Ihrem Wohnsitz eintreten oder Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kriegshandlungen, geschäftlichen oder gewerblichen Zwecken, Krankheitsfälle, deren Behandlung im Ausland Grund für den Antritt der
Reise war, Schönheitsoperationen, Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen) oder
– im Zusammenhang mit bestimmten besonders gefährlichen Handlungen (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Rennfahrten, Führen von Luftfahrzeugen, Ausübung von Kampfsportarten, „wildes“ Camping etc.) oder
– Vorerkrankungen
– bei erhöhten Missbrauchsrisiken (aus diesem Grund muss der Versicherungsantrag im Rahmen des Reiserücktritt-Schutzes spätestens bei Erhalt der Buchungsbestätigung
– bei besonders erhöhten Schadensrisiken (im Reisegepäck-Schutz sind daher bestimmte Gegenstände nicht versicherbar wie z.B. Geld, Wertpapiere, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte, tragbare Auto-telefone und Mobiltelefone, mobile Computer, mobile Abspiel- und Endgeräte wie z.B. Notebooks, Blackberry, PALM, MP3-Player und tragbare Navigationssysteme, jeweils einschl. Speichermedien, Akkumulatoren und Zubehör). 

6. Was ist bei Antragsstellung zu beachten?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, füllen Sie diesen bitte vollständig und wahrheitsgemäß aus. An Ihren Antrag sind Sie einen Monat gebunden. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen, auch nach Antrags-annahme vom Vertrag zurückzutreten, diesen zu kündigen oder eine Vertragsanpassung vorzunehmen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Ziffern 2 und 4 in Teil 1 der EA VB HP 2009. Im Falle einer arglistigen Täuschung über vertragserhebliche Tatsachen, sind wir außerdem gegebenenfalls zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.
 
7. Was ist während der Laufzeit des Vertrags zu beachten?
Ändert sich ein Umstand, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Informationen zum Thema Gefahrenerhöhung entnehmen Sie bitte der Ziffer 4 in Teil 1 der EA VB HP 2009. Außerdem dürfen Sie das Risiko eines Schadenfalls nicht willentlich erhöhen. Sie sind, wenn dieses Risiko sich ohne Ihr Zutun erhöht, verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen.
 
8. Was ist im Schadenfall zu beachten?
Sie müssen Schäden nach Möglichkeit abwenden oder mindern und etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte sichern und verfolgen. Sie müssen uns dazu insbesondere unter der 24-Stunden-Notrufnummer 089 55 987 559 unverzüglich vor Einleitung irgendwelcher Maßnahmen informieren und sich mit uns abstimmen, ob und welche Leistungen wir erbringen. Genaue Informationen zum Verhalten im Schadenfall entnehmen Sie bitte der Ziffer 6 in Teil 1 und §§ 1.3, 1.4 und 1.5 in dem den Baustein betreffenden Abschnitt des Teils 2 der EA VB HP 2009.
 
9. Welche Folgen können sich ergeben, wenn Sie die vorgenannten Verpflichtungen nicht beachten?
Bitte beachten Sie mit Sorgfalt die vorgenannten Verpflichtungen für den Antrag, die Vertragslaufzeit und im Schadenfall. Bei Nichtbeachtung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Hierbei gilt der Grundsatz, dass vorsätzliche Pflichtverletzungen unsere Leistung ausschließen, während einfach fahrlässige Verletzungen unschädlich sind. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die Leistung anteilig gekürzt. Ihnen bleibt jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen war, können wir außerdem den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis fristlos kündigen. Näheres erfahren Sie unter Ziffer 6.2 in Teil 1 der EA VB HP 2009.
 
10. Wie lange ist die Dauer Ihres Vertrags und wann und wie kann er beendet werden?
Die Laufzeit des Europ Assistance Reiseschutzes beginnt – vorbehaltlich gesetzlicher Widerrufs- oder Widerspruchsrechte – zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt und endet bei den Versicherungen für einmalige Reisen mit Ablauf der im Antrag jeweils vereinbarten Laufzeit ohne Kündigung. Bei den Jahresversicherungen beträgt die Laufzeit ein Jahr. Der Jahresvertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Grundlaufzeit bzw. danach des laufenden Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Versicherungsvertrag kann nach einem Schadenfall, bei Wegfall des versicherten Risikos, Zahlungsverzug oder bei bestimmten Gefahrerhöhungen oder Obliegenheitsverletzungen vorzeitig gekündigt werden. Der Versicherungsschutz endet außerdem vorzeitig, wenn Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Wir gewähren vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen, insbesondere des ordnungsgemäßen Ausfüllens des Versicherungsantrages und der Teilnahme am Lastschriftverfahren, vorläufige Deckung ab dem Zeitpunkt des Absendens des Versicherungsantrages bzw. dessen Eingang bei uns. Bei Zahlungsverzug kann die vorläufige Deckung – ggf. auch rückwirkend entfallen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 2 und 3 in Teil 1 der EA VB HP 2009.

Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt sind Auszüge aus den
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise der Europ Assistance Versicherungs- AG mit Holiday Protect (EA VB HP 2009). Den genauen Umfang der Leistungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den EA VB HP 2009.